Allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) der GRIMMINGlofts GmbH idF vom 01.12.2021
Die nachstehenden AGB sind Bestandteil jedes Beherbergungsvertrages zwischen einem Kunden und Firma GRIMMINGlofts GmbH (in der Folge: GRIMMINGlofts), FN 566142 m, 3300 Amstetten, Laurenz-Dorrer-Straße 6/1-2. Wir empfehlen daher, die AGB mit Aufmerksamkeit zu lesen.
Kunde ist jede natürliche bzw. juristische Person im In- und Ausland, die als Gast einen Beherbergungsvertrag oder einen solchen für einen Dritten mit GRIMMINGlofts abschließt.
In diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 12 E-Commerce-Gesetzes verwiesen, wonach elektronische Vertragserklärungen als zugegangen gelten, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Dies gilt vor allem dann, wenn der Interessent seine E-Mail-Adresse GRIMMINGlofts gegenüber bekannt und damit zu erkennen gegeben hat, über diese E-Mail-Adresse erreichbar zu sein.
Da es sich bei der geschlossenen Vereinbarung um einen über die bloße Raumvermietung hinausgehenden Vertrag im Rahmen eines Beherbergungsunternehmens handelt, ist das Mietrechtsgesetz (MRG) auf das geschlossene Vertragsverhältnis nicht anwendbar (§ 1 Abs 2 Z 1 MRG).
GRIMMINGlofts ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der auflösenden Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 30 % (dreißig Prozent) des gesamten Entgelts (inkl. Umsatzsteuer (in der Folge: USt) und etwaiger Abgaben) für die Beherbergung, binnen 7 (sieben) Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung an GRIMMINGlofts leistet.
In diesem Fall ist GRIMMINGlofts dazu verpflichtet, vor der Annahme der Buchungsanfrage den Kunden auf die geforderte Anzahlung und die siebentägige Anzahlungsfrist ausdrücklich hinzuweisen.
Diese Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
Leistet der Kunde die Anzahlung nicht binnen der siebentägigen Frist, so ist der Vertrag aufgelöst, ohne dass es einer gesonderten Rücktrittserklärung einer der Vertragsparteien bedarf.
Das restliche Entgelt, also 70 % (siebzig Prozent) des Gesamtbetrags ist bis spätestens 2 Tage vor Anreise an GRIMMINGlofts zu bezahlen.
Erfolgt die Zahlung durch den Kunden mittels Banküberweisung, so reicht es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung aus, dass der Kunde am Tag der Fälligkeit den Überweisungsauftrag erteilt.
Bei Beherbergungsobjekten, in welchen ein W-LAN oder sonstiger Internet-Zugang kostenlos zur Verfügung gestellt wird, rechtfertigt ein Signalverlust bzw. eine Signalschwäche des Internets keine Preisminderung, weil die Zurverfügungstellung nicht entgeltlich erfolgt.
Innerhalb von 29 (neunundzwanzig) Tagen vor dem Anreisetag sind auf Wunsch des Kunden vorgenommene Terminänderungen oder Umbuchungen nicht mehr möglich. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag nur mehr gemäß Punkt 8.2. bzw. 8.3. dieser AGB stornieren und eine neue Buchung abschließen, die ein selbstständiger Vertrag ist.
Eine sachliche Rechtfertigung liegt vor, wenn eine Überbuchung vorliegt, notwendige Reparaturarbeiten am ursprünglich vorgesehenen Beherbergungsobjekt vorgenommen werden müssen, bereits einquartierte Gäste das Beherbergungsobjekt aufgrund einer Erkrankung nicht verlassen können oder das Ersatzobjekt in Größe und Ausstattung vom ursprünglichen Objekt nur geringfügig abweicht.
Bis spätestens 14 (vierzehn) Tage vor dem Anreisetag des Kunden kann der Beherbergungsvertrag durch einseitige Erklärung des Kunden ohne Anfallen einer Stornogebühr aufgelöst werden. Bereits geleistete Anzahlungen sind von GRIMMINGlofts binnen 7 (sieben) Tagen vollumfänglich – aber zinsenfrei – zurückzuerstatten, wobei für die Rechtzeitigkeit der Tag des Zahlungseingangs beim Kunden maßgeblich ist.
Erklärt der Kunde seinen Rücktritt zwischen 13 (dreizehn) Tage und dem Anreisetag, so fällt der laut Buchungsbestätigung zu bezahlende Gesamtpreis – somit 100% – als Stornogebühr an. Diese ist sofort zur Zahlung fällig. GRIMMINGlofts muss von der Stornogebühr jene Aufwendungen abziehen, die sich GRIMMINGlofts durch das Unterbleiben der Vertragserfüllung erspart hat. Darüber hinaus unterliegt die Stornogebühr einem richterlichen Mäßigungsrecht gemäß § 7 KSchG in sinngemäßer Anwendung des § 1336 Abs 2 ABGB. GRIMMINGlofts ist in diesem Fall berechtigt, bereits geleistete Anzahlungen einzubehalten und auf die Stornogebühr zu verbuchen.
Im Falle einer durch höhere Gewalt bedingten sowie einer pandemiebedingten Unmöglichkeit der Beherbergung erhält der Kunde das gesamte Entgelt ganz, oder bei Abbruch der Beherbergung anteilig, zurück. Die Rückerstattung kann auch in Form von Umbuchungen auf einen späteren Aufenthaltszeitraum erfolgen. Darüber hinaus gehende (Schadenersatz-)Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
Das Beherbergungsobjekt darf höchstens bis zu der auf der Website von GRIMMINGlofts genannten Personenanzahl belegt werden. Die Unterbringung einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen ist nur nach vorangehender schriftlicher Zustimmung von GRIMMINGlofts zulässig. Sämtliche durch eine Überbelegung des Beherbergungsgegenstandes entstehenden Schäden hat der Kunde zu tragen. Eine Überbelegung des Beherbergungsobjekts stellt eine grobe Vertragsverletzung dar, die GRIMMINGlofts zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Beherbergungsgegenstand pfleglich zu behandeln und haftet für jenen Schaden, der GRIMMINGlofts aus einer unsachgemäßen Behandlung des Nutzungsgegenstandes, des Inventares und der Geräte schuldhaft durch diesen oder einer ihm zuzurechnenden Person entsteht. Eine unsachgemäße Behandlung stellt eine grobe Vertragsverletzung dar, die GRIMMINGlofts zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.
Der Kunde hat GRIMMINGlofts alle Schäden im Zusammenhang mit einem Schlüsselverlust des Kunden zu ersetzen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde den Schlüssel verlegt oder den Tür-Code vergessen hat und somit keinen Zutritt zum Objekt mehr hat, der von GRIMMINGlofts wiederhergestellt werden muss.
Wasserleitungshähne sind stets verschlossen zu halten, während der Heizungsperiode sind vor Verlassen der Wohnung für längere Zeit die Fenster zu schließen.
Fahrräder, E-Scooter, Roller und Kinderwägen dürfen nur innerhalb des Beherbergungsobjekts an den dafür vorgesehenen Stellen, nicht jedoch im Stiegenhaus, in den Gängen, am Dachboden oder in der Einfahrt abgestellt werden.
Sollte durch den Konsum von Tabakprodukten aller Art oder durch sonstiges Verschulden des Gastes in den gemieteten Räumlichkeiten ein Brandalarm und/oder Alarm in der Sauna ausgelöst werden, behält sich GRIMMINGlofts vor, sämtliche dadurch entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Wird das Einschreiten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursacht, ohne dass eine Gefahr bestanden hat, so kann gemäß § 92a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) in Verbindung mit § 4 der Sicherheitsgebühren-Verordnung (SGV) eine Gebühr an den Kunden vorgeschrieben werden, wenn der Fehlalarm oder der falsche Notruf vom Kunden oder einem Dritten, der sich mit Wissen und Willen des Kunden im Beherbergungsobjekt aufgehalten hat, verursacht wurde.
Darüber hinaus ist GRIMMINGlofts verpflichtet, im Zuge eines Fehlalarms oder falschen Notrufs das Beherbergungsobjekt unverzüglich umfassend zu überprüfen und etwaige Schäden aufzunehmen. Hierfür ist den Mitarbeitern von GRIMMINGlofts Zugang zum Beherbergungsobjekt zu gewähren. Für die Überprüfung und Schadensbegutachtung kann GRIMMINGlofts dem Kunden einen Betrag von bis zu € 180,00 (Euro einhundertachtzig inkl. USt) – abhängig vom tatsächlichen Aufwand – zusätzlich in Rechnung stellen.
Eine Fruchtziehung durch den Kunden aus dem Beherbergungsgegenstand ist ausgeschlossen und stellt eine grobe Vertragsverletzung dar, die GRIMMINGlofts zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der §§ 1-3 Unternehmensgesetzbuch – UGB, so wird die Haftung von GRIMMINGlofts für leichte sowie grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Darüber hinaus trifft den Kunden in diesem Fall die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens.
GRIMMINGlofts haftet höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16.11.1921, BGBl Nr. 638/1921, über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag.
Die Höhe der allfälligen Haftung von GRIMMINGlofts ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme von GRIMMINGlofts begrenzt, wobei auch ein Verschulden des Kunden oder einer ihm zuzurechnenden Person entsprechend zu berücksichtigen ist.
Ist der Kunde ein Unternehmer, ist die Haftung von GRIMMINGlofts für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wobei dem Kunden die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens obliegt.
Eine etwaige frühere Übergabe des Mietobjekts ist jedenfalls gesondert zu vereinbaren und mit einem zusätzlichen Unkostenbeitrag verbunden.
Kann der Kunde das Mietobjekt aus Gründen, die nicht von GRIMMINGlofts zu vertreten sind, wie etwa Verkehrsstaus oder aus persönlichen Gründen, nicht wie vereinbart übernehmen, so ist eine Preisminderung ausgeschlossen. Es bleibt in diesem Fall das gesamte Entgelt geschuldet.
Für Angaben und Inhalte Dritter hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten zeichnet sich GRIMMINGlofts nicht verantwortlich, soweit GRIMMINGlofts sie nicht wiedergibt. Daher sind in diesem Zusammenhang erhobene Ansprüche gegen GRIMMINGlofts ausgeschlossen.
Eine Haftung für bestimmte Witterungsverhältnisse kann von GRIMMINGlofts nicht übernommen werden.
Einseitige Änderungen und einseitige Ergänzungen dieser AGB sind unwirksam.
Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, so beeinträchtigt sie die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht.
Bei beiderseitigen unternehmensbezogenen Geschäften wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von GRIMMINGlofts vereinbart.